Am Freitag, den 26. September 2025 finden die Wahlen zum Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Schenkenberg für die nächsten 5 Jahre statt. Es ist Briefwahl vereinbart. Zeitgleich werden auch die Beiräte für die Ortsgemeinden gewählt.
Bis zum 18. Mai sind Sie gebeten selbst zu kandidieren oder Kandidaten aus einem Gespräch heraus vorzuschlagen, die mindesten 16 Jahre alt sind. Den Vorschlag dem Unterzeichneten zukommen zu lassen.
Wenn sie einen Kandidaten vorschlagen, braucht es eine formlose kurze Einwilligungserklärung, unter 18 Jahre eine der Eltern.
Kandidaten müssen getauft und konfirmiert sein und Mitglied der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Die Zustimmung zur und die Beachtung der Verfassung unser Kirche ist Fundament und Voraussetzung für das Amt im Leitungsgremium.
Der Gemeindekirchenrat (Kirchspielrat) des Evangelischen Kirchspiels Schenkenberg besteht aus jeweils einem Vertreter der Ortskirchengemeinde und seinem Stellvertreter und dem Inhaber der Pfarrstelle Schenkenberg (15 + 1)
Seine Aufgaben sind die Vertretung des Kirchspiels in allen rechtsverbindlichen Fragen nach Außen und Innen. Er hat die Finanzen im Blick, die Gebäude, Grundstücke und Friedhöfe, das kirchliche Leben im Jahreslauf, das festangestellte wie ehrenamtliche Personal, ist zu ständig für die evtl. Besetzung der Pfarrstelle, nimmt die Jahresrechnung ab und erstellt den Haushaltsplan.
Dazu trifft sich der Gemeindekirchenrat in der Regel 4-5 Mal zu Sitzungen im Jahreslauf im Gemeindezentrum des Kirchspiels „Pfarrscheune Schenkenberg“. Die Mitglieder sind im Ortskirchenrat, um die stete Verbindung zu bewahren.
Die Beiräte (Ortskirchenrat) der jeweiligen im Evangelischen Kirchspiel Schenkenberg verbundenen Kirchengemeinden bestehen aus zwei und mehr Mitgliedern.
Der Ortskirchenrat kümmert sich um alles, was auf der Ebene der Kirchengemeinde wichtig ist.
Er organisiert die Gottesdienste, den Kirchendienst, achtet auf die Sauberkeit der Kirchengebäude wie Gemeinderäume, überwachen die Läuteanlagen wie Turmuhren, kontrollieren die Dächer und den Baumbestand auf den Grundstücken auf Schäden nach besonderen Naturereignissen, kümmert sich mit den Friedhofsverantwortlichen um die ortskonkreten Angelegenheiten des Friedhofes. Er kümmert sich um das Gemeindeleben vor Ort und bringt Ortsthemen in den Kirchspielrat ein. Die Ortskirchenräte können problemlos über Kirchengemeinden hinweg sich austauschen und gabenorientiert zusammenarbeiten. Sie treffen sich je nach Bedarf.
Um eine wirkliche Wahl zum Gewährleisten, braucht es natürlich ausreichend Gemeindemitglieder, die bereit sind, sich zur Wahl stellen. Ich bitte Sie herzlich: machen Sie mit.
Ihr Pfarrer Matthias Taatz