Vierzehner Reihe 2, 04509 Schenkenberg +49 177 3064663 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von Webseiten

Online ohne Einschränkungen

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, ihren Alltag ohne Einschränkungen leben und teilhaben können. Ob technische Geräte, Gebrauchsgegenstände oder öffentliche Verkehrsmittel – auch Menschen mit Behinderung sollen sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§4, BGG) nutzen können. In einer mehr und mehr digitalisierten Welt gilt das insbesondere auch für das Internet – für Webseiten und Social-Media-Angebote.

Der Pfarrbereich Schenkenberg setzt sich aktiv für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fördert deshalb auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Onlineangeboten.

Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit.

  1. Allgemeines

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Inhalte sollen für alle Menschen nutzbar sein, unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie eventuell vorhandenen Einschränkungen und Behinderungen. Deshalb sollen Webseiten und Online-Dienste, aber auch mobile Anwendungen, Apps, Social-Media-Inhalte, elektronische Dokumente und Formulare so gestaltet sein, dass sie allen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ermöglichen. Digitale Geräte sollen für alle ohne Hindernisse zu bedienen sein.

Wem nutzt digitale Barrierefreiheit?

In erster Linie Menschen mit Einschränkungen. Über eine halbe Million Menschen in Deutschland gelten als sehbehindert. Fast jeder Zehnte leidet an einer Farbfehlsichtigkeit. Es gibt rund 80.000 Gehörlose, etwa ein Viertel der Bevölkerung ist schwerhörig. Hinzu kommen Menschen mit kognitiven und motorischen Einschränkungen. Aber auch Menschen ohne Einschränkung profitieren von einfach formulierten, gut strukturierten und bedienbaren Webangeboten. Solche Angebote werden auch von Suchmaschinen besser gerankt und gefunden.

Wie ist digitale Barrierefreiheit zu erreichen?

Digitale Inhalte müssen möglichst barrierearm gestaltet beziehungsweise umgestaltet werden. Hauptkriterien sind:

  • Klare Struktur und Gliederung
  • Texte in leichter / einfacher Sprache
  • Schriftgröße und Schriftart gut lesbar
  • Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund stark genug
  • Alternativ-Texte für Bilder und Grafiken
  • Transkripte für Audios und Videos
  • Untertitel für Videos
  • Bedienbarkeit von User-Interface-(UI)-Elementen (Buttons, Inputfelder, Slider)
  • Tastaturbedienbarkeit
  1. Rechtliche Grundlagen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – LINK - definiert Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Es möchte fördern, dass Menschen mit Einschränkungen online geschäftsfähig sind, also etwa online shoppen oder im Internet Verträge abschließen können.

Das Gesetz bezieht erstmals private Unternehmen ein. Es gilt für Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmer sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Das Gesetz ist ab 28. Juni 2025 bindend.

Das Gesetz nimmt Privat- und Handelsunternehmen in die Pflicht, ihre Onlineauftritte sowie ihre Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz gilt für Webseiten und Apps und unter anderem für folgende Produkte und Dienstleistungen im Digitalbereich:

  • Hardware und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals, Geld- und Ticketautomaten
  • Telekommunikationsdienste
  •  Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen als Endverbraucher:innen ein größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu bieten. Informationen über Produkte und Dienstleistungen müssen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein. Im digitalen Bereich beinhaltet das etwa alternative Darstellungsformen von Inhalten (Alternativ-Texte, Untertitel, Transkripte), vereinfachte Bedienung von Endgeräten, Einsatz von Technologien wie Vorlesefunktion oder Stimmsteuerung.

Das Gesetz wurde im Juni 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und überführt die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht.

  1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe am Wirtschaftsleben teilnehmen können .

Das BFSG gilt für nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden, wenn ein „Dienst“ angeboten wird. Was für öffentliche Einrichtungen schon länger gilt (BGG und weitere), wird mit dem BFSG nun auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.  Dies schließt auch kirchliche Anbieter ein, die digitale Dienstleistung zur Verfügung stellen. Darunter fallen alle Möglichkeiten etwas online zu buchen, reservieren oder zu kaufen, aber auch die Möglichkeit online eine Spende zu tätigen.

Der Pfarrbereich Schenkenberg ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates  sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) → Download PDF-Dokument EN 301 549 (nicht barrierefrei) - barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.

Auf inhaltlicher Ebene wird die Website zum Teil hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten ständig optimiert. So werden etwa nach dem 1. Juni 2025 Bilder mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt. Einige Informationsgrafiken sind nur eingeschränkt lesbar.

PDF-Dokumente und Word-Dokumente: PDF-Dokumente (auch beschreibbare PDF-Dokumente) oder Word-Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich.

Der Aufwand einer Umstellung dieser stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung hat den Stand 1. Juni 2025. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und der Überprüfung der Barrierefreiheit über das Entwicklermodul Lighthouse – dabei wurde zum genannten Datum eine Accessibility von 84 % ermittelt.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten schwer erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.pfarrbereich-schenkenberg.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

Pfarrer Matthias Taatz
Vierzehner Reihe 2
04509 Schenkenberg

Mobil: +49 177 3064663

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

Herzlich Willkommen im Pfarrbereich Schenkenberg

  • Gottesdienste im März

    Gottesdienste im März

    4. Sonntag der Passionszeit (Lätare)

    Freitag, 13.3.
    10.00 Uhr – Delitzsch – Hospitalgottesdienst

    Sonntag, 15.3.
    09.30 Uhr – Wiedemar – Gottesdienst mit Abendmahl
    11.00 Uhr – Kölsa – Gottesdienst mit Abendmahl
    13.15 Uhr – Benndorf – Gottesdienst mit Abendmahl
    15.00 Uhr – Hohenroda – Frühlingserwachen zum "Kleinen Ostern" – ein Konzertgottesdienst mit Lobgesängen und Liebesliedern am Sonntag Lätare

  • 189 Orgelpfeifen suchen einen Spender

    189 Orgelpfeifen suchen einen Spender

    Liebe Benndorferinnen & Benndorfer, liebe Interessierten, am 24.09.2025 haben wir anlässlich einer geschichtsträchtigen Informationsveranstaltung in Benndorf eine Patenschaft für unsere Benndorfer Orgelpfeifen gestartet. Da die Sanierungskosten des alten Instrumentes teurer als bisher veranschlagt werden (ca. 40.000 €), wollen wir mit dieser Patenschaft nicht nur zusätzliche Spenden generieren, sondern euch als Spendende auch mit einer Tafel in unserer Kirche ehren. Dazu wird in der Kirche eine Holztafel entstehen, auf der zu allen Orgeltönen auch der jeweilige Pate aufgeführt wird. Bitte unterstützt uns finanziell bei diesem Projekt und teilt den Aufruf für die Patenschaft mit euren Liebsten.

  • Die ersten Kleinode sind zurück!

    Die ersten Kleinode sind zurück!

    Mit der Spendenaktion "Restaurierung Altargeschirr" wollen wir die sakralen Kleinode in unseren Kirchen retten. Die ersten Objekte sind fertig und wurden am 13. Februar 2026 von Pfarrer Matthias Taatz in der Werkstatt von Restauratorin Christina Neubacher in Leipzig abgeholt. So schön schaut es dann aus, wenn die Restauration erfolgt ist. Herzlichen Dank an alle Spender! Aber es gibt noch weitere sakarale Objekte, die auf Ihre / eure Hilfe warten! Das neue Spendenregal wird in diesen Tagen online gehen…

  • Spendenaktion: Restaurierung Altargeschirr

    Spendenaktion: Restaurierung Altargeschirr

    Liebe Freunde unserer Kirchen im Pfarrbereich Schenkenberg! Mit unserer Spendenaktion "Restaurierung Altargeschirr" wollen wir die sakralen Kleinode in unseren Kirchen im Pfarrbereich Schenkenberg retten. ... Hier findet ihr den aktuellen Stand vom Februar 2026.

  • Kirchennachrichten

    Kirchennachrichten

    ... des Pfarrbereichs Schenkenberg

    Pfarrbereich Schenkenberg


    1 Pfarrer, 16 Kirchen, jede Menge Konfirmanden, fleißige Helfer & viel Projekte für die Zukunft.


     

    Wir laden ein

    Gottesdienste

    des Pfarrbereiches Schenkenberg

    Musik in den Kirchen

    des Pfarrbereich Schenkenbergs

    Veranstaltungen

    im Pfarrbereich Schenkenberg

    Konfirmanden

    Informationen für Konfirmanden Pfarrbereich Schenkenberg

    Die Geissler-Orgel in Zaasch

    Ein besonderes Orgel-Juwel ist in der Kirche in Zaasch zu finden – die Geissler-Orgel aus dem Jahr 1858. Sie ist die 13. Orgel aus der Eilenburger Werkstatt von Conrad Geissler – mit zwei Manualen und 12 klingenden Registern.

    Gemeindeorte

      Einblicke

      Kirche Benndorf

      Kirche Brinnis

      Kirche Hohenroda

      Kirche Klitzschmar

      Kirche Kölsa

      Kirche Kyhna

      Kirche Laue

      Kirche Lissa

      Kirche Löbnitz

      Kirche Reibitz

      Kirche Sausedlitz

      Kirche Schenkenberg

      Kirche Spröda

      Kirche Wiedemar

      Kirche Zaasch

      Kirche Zschernitz

      Tageslosung vom
      Dienstag, 17. März 2026
      Sehet, dass ich’s allein bin und ist kein Gott neben mir! Ich kann töten und lebendig machen, ich kann schlagen und kann heilen, und niemand kann aus meiner Hand reißen.
      Jesus betete: Vater, du hast dem Sohn Macht gegeben über alle Menschen, auf dass er ihnen alles gebe, was du ihm gegeben hast: das ewige Leben.

      Kontakt

      Pfarrer Matthias Taatz

      Vierzehner Reihe 2
      04509 Schenkenberg

      Mobil: +49 177 3064663 

      matthias.taatz@t-online.de

      Impressum

      Barrierefreiheit

      Spendenkonto

      Spendenkonto >> Konto: Kreiskirchenamt Eilenburg:
      IBAN: DE 42 3506 0190 1551 5860 29 • BIC: GENODED1DKD
      Codierung mit Name, Kirchengemeinde und Zweck

      Wir benutzen Cookies

      Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.