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Friedhöfe

 

Jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabmalanlagen im Kirchspiel Schenkenberg

In der Zeit vom 15.-16.8.2024 wird von der Firma ContexoConsulting aus Taucha die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabanlagen durchgeführt. Weitere Infos sowie die einzelnen Termine und Zeiten finden Sie hier → Überprüfung Standsicherheit 2024

Hintergrund: Die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen ist aus mehreren Gründen wichtig:

Sicherheit: Umstürzende Grabmale können eine erhebliche Gefahr für Friedhofsbesucher und Mitarbeiter darstellen.

Verantwortung: Die Nutzungsberechtigten der Grabstätte sind dafür verantwortlich, dass das Grabmal standsicher ist. Dies ergibt sich aus der Friedhofssatzung und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Schadensersatz: Bei einem Unfall durch ein umstürzendes Grabmal können die Nutzungsberechtigten haftbar gemacht werden.

Verhinderung von Schäden: Durch eine regelmäßige Überprüfung können Schäden am Grabmal frühzeitig erkannt und behoben werden. So kann verhindert werden, dass das Grabmal kippt oder umfällt.

Anforderungen: Die Häufigkeit der Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen ist in der Regel in der Friedhofssatzung festgelegt. In der Regel ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben. Bei besonderen Witterungsbedingungen, wie z. B. nach einem Sturm, kann eine zusätzliche Überprüfung erforderlich sein.

Wie wird die Überprüfung durchgeführt?

Bei der Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen werden folgende Punkte kontrolliert:

Fundament: Das Fundament des Grabmals muss ausreichend tief und stabil sein.
Steinsockel: Der Steinsockel muss fest mit dem Fundament verbunden sein.
Grabmal: Das Grabmal selbst muss frei von Rissen und Sprüngen sein.
Dübel: Die Dübel, mit denen das Grabmal am Steinsockel befestigt ist, müssen in gutem Zustand sein.

Was tun, wenn das Grabmal nicht standsicher ist?

Wenn bei der Überprüfung der Standsicherheit eines Grabmals festgestellt wird, dass das Grabmal nicht standsicher ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Gefahr zu beseitigen.

Je nach Art und Schwere des Mangels kann dies folgende Maßnahmen umfassen:

Sicherung des Grabmals: Das Grabmal kann z. B. mit Stützen gesichert werden.
Reparatur des Grabmals: Das Grabmal kann repariert werden.
Austausch des Grabmals: Das Grabmal muss ausgetauscht werden.
Die Kosten für die Beseitigung der Gefahr trägt der Nutzungsberechtigte des Grabmals.

 

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Schenkenberg

 

Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Schenkenberg hat aufgrund von § 44 Ab- satz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe ni der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 29.06.2023 die folgende Satzung beschlossen → Friedhofsgebührensatzung (PDF-Dokument)

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Schenkenberg, Taufgottesdienst
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Die Geissler-Orgel in Zaasch

Ein besonderes Orgel-Juwel ist in der Kirche in Zaasch zu finden – die Geissler-Orgel aus dem Jahr 1858. Sie ist die 13. Orgel aus der Eilenburger Werkstatt von Conrad Geissler – mit zwei Manualen und 12 klingenden Registern.

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    Kirche in Laue wird gerettet

    Im Mai 2022 bekam der GKR in Laue einen Scheck i. H. von 250.000 EUR. Das Geld stammt aus dem Altvermögen der DDR-Parteien und wird nun zur Sicherung der Kirche genutzt.

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